Nach Ihrer ersten Rezept- oder Überweisungsbestellung in einem neuen Quartal muss Ihre Gesundheitskarte in unserer Praxis eingelesen werden.
1. Quartal (Q1): 1. Januar
2. Quartal (Q2): 1. April
3. Quartal (Q3): 1. Juli
4. Quartal (Q4): 1. Oktober
Bitte legen Sie Ihre Gesundheitskarte daher vor, bevor Sie das Rezept in der Apotheke einlösen. Erst nach dem Einlesen der Karte kann das Rezept freigegeben werden.
Überweisungen müssen in der Praxis abgeholt werden.
Nach Ihrer ersten Rezept- oder Überweisungsbestellung in einem neuen Quartal muss Ihre Gesundheitskarte in unserer Praxis eingelesen werden.
1. Quartal (Q1): 1. Januar
2. Quartal (Q2): 1. April
3. Quartal (Q3): 1. Juli
4. Quartal (Q4): 1. Oktober
Bitte legen Sie Ihre Gesundheitskarte daher vor, bevor Sie das Rezept in der Apotheke einlösen. Erst nach dem Einlesen der Karte kann das Rezept freigegeben werden.
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